Öffentliche Einsicht "Jahresvoranschlag des ÖH-Budgets 2010/11"
Wir informieren, dass ab sofort, gemäß § 31 (4) HSG, der Jahresvoranschlag des ÖH-Budgets 2010/11 für zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht während den Öffnungszeiten im Sekretariat aufliegt.